Risiko Brand
Die unterschätzte Gefahr
Der Gesamtschaden Aufwand der deutschen Sache Versicherer für Brandschäden beläuft sich auf mehrere Milliarden EUR pro Jahr. Die Ursache für Brände können U. A. Technische Defekte, aber auch menschliches Fehlverhalten sein.
Für einen wirksamen Brandschutz müssen sowohl vorbeugende als auch ab währende Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Denn das richtige Verhalten von Mitarbeitern im Brandfall kann überleben und Tod entscheiden sowie Sachschäden vermeiden.
Die richtigen Verhaltensweisen im Ernstfall lehren wir in unseren Trainings, bei denen praxisnahe Übungen ein unverzichtbares Element darstellen.
Die Brandschutzunterweisungen werden in einem theoretischen und praktischen Teil vermittelt:
Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.
Die Pflicht, Beschäftigte über die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandschutz zu unterweisen, besteht für jeden Betrieb, da sich die gesetzliche Forderung aus §10 Arbeitsschutzgesetz an den “Arbeitgeber” bzw. aus §22 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 an den “Unternehmer” allgemein richtet.
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